Einleitung
Rückblick
Die Palette, genauer die stapelbare Flachpalette, ist aus modernen Logistiksystemen nicht mehr wegzudenken.
Sie ist das maßgebliche Lade-, Transport-, Umschlags- und Lagerhilfsmittel.
In Europa wird bedingt durch die Normierung in den 50er Jahren die Palettenwelt dominiert vom System der Euro-Tauschpalette im Format 800 X 1200 mm.
Es gibt heute wohl kaum eine Branche oder einen Bereich in Industrie, Handel, Logistik und Handwerk der der Umgang mit der Europalette nicht vertraut wäre.
Gemessen an der Bedeutung für fast alle europäische Produktions- und Handelsprozesse ist es jedoch erstaunlich wie wenig die Thematik Paletten in Fachveröffentlichungen und Forschungsvorhaben reflektiert wird. Ein Standardwerk der Paletten-Bewirtschaftung fehlt gänzlich.
Dabei sind gerade die Probleme mit der Tauschpalette so alt wie das System selbst und in der Praxis ist die Kritik am Poolsystem der Europalette oder an der Qualität der Palette an sich allgegenwärtig.
So beklagt ein Großteil von Unternehmen im Bereich Handel, Industrie und Logistik, dass sich die Qualität der Euro-Tauschpaletten gerade in den vergangenen Jahren durchweg verschlechtert hat.
Vergangenheit
Vorbei sind die Zeiten, dass Müller, Mayer, Schulze mit ihrem LKW zum Versender fuhren und Paletten abluden die gerade auf der Ladefläche waren.
Der eine mit 20 der andere mit 34 und der nächste mit 80 Paletten.
Vorbei ist auch die Zeit als es noch den Mann auf dem Hof, mit der Schubkarre und dem Besen gab, der dann auf den Stapler sprang und die LKWs ablud.
Es standen auch noch Container auf dem Hof, in die dann Pappe, Folie, Stahlbänder, Coladosen und Sonstiges verschwand.
Heute
Es wird erwartet, dass Paletten nur noch an einem bestimmten Tag, in einem bestimmten Zeitfenster, freitags am besten nie, angeliefert werden.
Wobei die Einhaltung der UIC-Norm sich von selbst versteht.
Aber es geht noch weiter!!!
Aufgrund zunehmender Automatisierung in der Lager- und Fördertechnik steigen die Anforderungen an die zuverlässige Funktion der Ladehilfsmittel.
Hygieneaspekte, Lebensmittelindustrie (HACCP-Kodex) sowie Exportvorschriften, gegen die Verbreitung von Waldschädlingen (IPPC-ISPM 15-Richtlinie) fordern entsprechende Qualitäten.
Hinzu kommen noch subjektive Anforderungen der Produzenten und des Handels im Bezug auf die Produktpräsentation.
Qualitätsanforderungen
Die UIC-Norm kennt nur 2 Qualitätsstufen:
neue Europaletten nach UIC-Norm
gebrauchte Europaletten nach UIC-Norm
und unterscheidet in tauschfähig und nicht tauschfähig.
Zulässige Kriterien der Tauschfähigkeit
wobei die Toleranzen einer gebrauchten Europalette gem. UIC-Norm den heutigen Marktbedürfnissen nicht mehr gerecht werden.
Merkblatt Austausch Nein Erläuterungen
Marktbedürfnisse
Im Bezug auf die dargestellten Marktanforderungen (Automatisierung, Hygieneaspekte, Exportvorschriften, subjektive Anforderungen) haben sich folgende Begriffe entwickelt:
neuwertig, gebraucht
1 A Palette
1. Wahl
2. Wahl
Lebensmittel-gerecht
Hochregal-tauglich
Maschinen-gängig
Displaypaletten
Speditionspaletten
Hier beginnen die Probleme
Nicht nur dass die unterschiedlichsten, marktspezifischen, Qualitätsanforderungen nicht zu erfüllen sind, wird bei der großen Menge umlaufender Europaletten naturgemäß
geliefert![]() | getauscht |
| verwaltet und | abgeholt |
sondern auch
beschädigt![]() |
gefälscht und![]() |
entwendet! |
Dadurch entstehen enorme Kosten!!!
Insbesondere beim Verkehrsgewerbe.
Wobei kein Einfluss des Verkehrsgewerbes auf die beim Produzenten, Handel und der Kundschaft eingesetzte Verfahrenstechnologie, Hygienestandards, Export-Richtlinien und subjektiven Bedürfnisse, besteht.
Hinzu kommen noch die Tauschmoral sowie die fehlende Rechtsbeziehung zu der Empfängerschaft.
Im Verkehrsgewerbe wird nur das transportiert was man ihm verlädt.
Heutige Realität
Verlangt wird, dass der Handlungsgehilfe Fahrer das Qualitätsmanagement für alle, an der Logistikkette Beteiligten, übernimmt.
Diese Forderung ist genau so unlogisch als würde man von jemandem verlangen einen viereckigen Kreis zu zeichnen.
Gegen diese Unlogik müsste sich jeder wehren!!!
...
Problemlösung im epm-System!“Autorisierte Reorganisation der Lademittel-Ströme”
Im epm-System ...
werden in Erfüllung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die abfallwirtschaftlichen Ziele umgesetzt.
Im Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde die Produkthaftung der Unternehmen in der Weise erweitert, dass nach Gebrauch der Produkte für Hersteller und Vertreiber eine Entsorgungs- bzw. Verwertungspflicht besteht.
Ziel des ganzen ist die rückstandsarme Kreislaufwirtschaft.
Eine Möglichkeit, Verpackungsabfälle in erheblicher Menge zu reduzieren, ist der mehrfache Gebrauch von Verpackungen. Darunter ist sowohl der Erhalt bestehender Mehrwegsysteme, als auch der Aufbau von neuen zu verstehen.
In Mehrwegverpackungen darf allerdings nicht die endgültige Lösung des Verpackungsmülls gesehen werden. Zudem werden auch diese irgendwann zu Abfall, und zum zweiten sind in manchen Bereichen weiterhin Einwegverpackungen ökologisch sinnvoller. Beispielhaft sei hier der Überseehandel genannt.
Die Umsetzung bestehender EU Richtlinien und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Verpackungsverordnung wurde geregelt in der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen.
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